LRH Schleswig-Holstein: Kindertagespflege deutlich stärken!
Artikel vom 06.10.2009
Der Landesrechnungshof (LRH) Schleswig-Holstein empfiehlt eine deutlich stärkere Förderung der Kinderbetreuung in Tagespflege. Laut dem Ergebnis der Querschnittsprüfung 2006 der Kommunalen Kindertagespflege des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein (42 - Pr 1510/2006) vom 22. Januar 2008 schneidet die Kindertagespflege im Vergleich zu anderen staatlich geförderten Betreuungsformen überdurchschnittlich positiv ab. Es werden ihr im Kostenvergleich nicht nur eine deutlich günstigere Wirtschaftlichkeit attestiert, es werden auch weitere Vorteile hervorgehoben wie
• die Familienähnlichkeit, da Tagespflegepersonen stets nur wenige Kinder betreuen,
• die Flexibilität, da die Betreuung nicht an Öffnungszeiten von Einrichtungen gebunden ist,
• die Wegezeiten in ländlichen Bereichen, weil lange Wege zu zentralen Einrichtungen vermieden werden können.
Bei einem Stundensatz von beispielsweise 2,50 Euro liegt laut Studie des LRH die Kindertagespflege bei einer Tagesmutter um 162 % unter den Kosten eines Krippenplatz und selbst bei 4,00 Euro pro Betreuungsstunde ist eine Kinderkrippe um 70 % teurer als die Kindertagespflege (Vorgabe: 25 Std. pro Woche).
Der LRH-Schleswig-Holstein empfiehlt der öffentlichen Jugendhilfe nachdrücklich, die Kindertagespflege nachhaltig auszubauen und bei der Förderung den Vorrang zu geben. Es wird kritisiert, dass Kinderkrippen und Tagesstätten gestern wie heute zum Nachteil der Kindertagespflege gefördert werden.